Angaben zum Arbeitnehmer / zur Arbeitnehmerin
Befristetes Arbeitsverhältnis
Angaben zur Sozialversicherung
Angaben zum Vorarbeitgeber / zur Vorarbeitgeberin
Bitte genauen Zeitraum angeben, von wann bis wann Beschäftigungen bestanden.
Angaben zu den Gehaltsvereinbarungen
Bitte genauen Zeitraum angeben, von wann bis wann Beschäftigungen bestanden.
Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit (in Stunden)
Dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin ist bekannt, dass auf ihn abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener Arbeitslohn gilt und die Bemessungsgrundlage nicht mindert.
Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen
Bitte bescheinigung des zuständigen Instituts / Bausparkasse anfügen!
Angaben zum Übergangsbereich
Falls das Gehalt innerhalb des Übergangsbereichs (ab 1.1.2023 € 520,01 - € 2000,00 / bis 31.12.2022 € 520,01 - € 1600) liegt
Sonstige Hinweise
Kündigung:
Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Mitarbeitenden einzuhaltende Verfahren verlangt mindestens das Schriftformerfordernis sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG.
Frist: 3 Wochen ab Zustellung der schriftlichen Kündigung.
Hinweis: Kündigungsschutzklagen sind nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
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