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Grundsteuer

Feststellungserklärung

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Die Erklärungen dazu sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben

 

Hinweis: Wünschen Sie eine Grundsteuererklärung für Privateigentum ? Die Immobilie liegt in einem Bundesland, das am Bundesmodell teilnimmt (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)? Dann weisen wir an dieser Stelle auf die komfortable Erfassung des BMF hin: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

Erklärung nur für Bestandsmandanten. Grundlage für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages ist, dass ein bestehendes Mandatsverhältnis mit der FHP Steuerberatungsgesellschaft bereits besteht.

 

Vergütung: Die Vergütung erfolgt gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung in der jeweils aktuellen Fassung, allerdings mindestens 500,00 € je EW-Zeichen bzw. (Grundstücks-) Steuernummer.